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Moin…
Ich bin auch bei nachtbarschaft24.net in die Falle gelaufen und würde mich mal dafür interessieren was bei dir in der Sache jetzt schon alles passiert ist.
MFG
SKAPUNK
Nun, bei mir nicht mehr viel, habe denen mitgeteilt die sollen sich schriftlich bei mir melden und danach war ruhe als ich die Adresse von denen gesperrt habe.
Habe nie wieder etwas von denen gehört, denke auch das die wissen warum, sprich das sie vor Gericht nicht wirklich eine Chance haben außer die auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
Ist somit zu viel arbeit (mal denke) für die und die legen eher wert auf den schnellen Euro von eingeschüchterten Benutzern, daher auch die massiven Drohungen.
Gruß
Hans
Hallo Hans
Heute ist der erste Brief eines Inkasso Unternehmens ins Haus geflattert…ich habe allerdings für mich selbst beschlossen (nach eingehender reschersche im Internet) das ich die Geschichte bis zum Gerichtlichen Mahnbescheid professionel aussitzen werden.
Ich werde aber alle die dieses Forum besuchen auf dieser Seite auf dem Laufenden halten wie sich die Sachen endwickelt.
MFG
SKAPUNK
Hallo,
nun würde ich auch machen und so wie ich es sehe wird Dir jeder deutsche Richter der nur halbwegs klar denken kann auch Recht geben.
Ich denke mal ist ähnlich wie bei mir gelaufen, erst stand dort 0 EUR danach dann was von 9 EUR.
Kannst gerne meine Seite dafür benutzen, so haben viele Leute etwas davon.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück.
Gruß aus München
Hans
Nachtrag:
Habe heute auch einen Mahnbescheid bekommen.
Mein Tipp : NICHT ZAHLEN! NICHT REAGIEREN!
Erst wenn ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesen auf jeden Fall innerhalb von 15 Tagen mit dem Kreuzchen an der richtigen Stelle wiedersprechen, sprich das die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Danach muß der Anbieder (was er nicht tun wird und auch bisher (grade bei den Dubiosen anbietern) nicht getan hat) beweisen das der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist.
Siehe hierzu auch:
http://www.youtube.com/watch?v=1fNyMnRdMek
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
Gruß aus München
Hans
Pingback: In Nomine Patris, Et Filii, Et Spiritu Sancti
Hallo zusammen,
auch ich bin leider auf die Machenschaften dieser Firma (Nachtbarschaft24) hereingefallen.
Bereits zum Jahresanfang habe ich auch schon mal eine Rechnung per Mail erhalten, auch ich habe nicht gezahlt und auch nichts mehr von denen gehört.
Bis es gestern wieder los ging und ich in meinem Mailaccount Post hatte, mit der Bitte, die Rechnung für die zweite Jahreshälfte zu begleichen.
Als ich das las, dachte ich, ich falle vom Glauben ab.
In der Mail wurde ich auch darauf Aufmerksam gemacht, dass ich die Mitgliedschaft kündigen kann. Dies tat ich dann auch mit sofortiger Wirkung.
Tja und heute dann die nächste Mail.
Ich kann den “Vertrag” gern kpndigen, jedoch besteht eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Eine Kündigung kann nur in Briefform erfolgen und muss an die zuständige Firmenadresse gesendet werden.
Weiß im Moment nicht weiter.
Also bei der ersten Rechnung habe ich Einspruch eingelegt, da ich mich darauf bezogen habe, dass ich nicht darauf Aufmerksam gemacht wurde, dass ich für eine Anmeldung zahlen soll.
Denn auch wenn es in den AGB`s steht, so müssen sie einen darauf Aufmerksam machen.
Die erste Rechnung soll beim Inkasso sein, ist aber nie was gekommen.
So und nun bei der neuen Rechnng, muss ich da auch einen Einspruch einlegen, mit der gleichen Begründung?!
Wie soll ich das mit der Kündigung machen?!
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Grüße
Nicole
Hallo,
ANTEWORT: Gar nichts machen!
Abwarten, nicht reagieren erst reagieren (falls) wenn du einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommst.
Lies Dir mal alle Artikel hier durch dann wirst du Verstehen.
Für fragen schreib mir an : hans.offenburg AT gmx.info
Gruß
Hans